E-Bikes

Ihre Fahrad-Vollkaskoversicherung im Falle eines Diebstahls oder Schadens

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Fahrrad-Vollkasko­versicherung für E-Bikes

Was ist versichert:
  • E-Bikes mit Tretunterstützung bis max. 25km/h, ohne Versicherungs- oder Führerscheinpflicht mit einem Kaufpreis bis 10.000 Euro
  • Mit dem Fahrrad zusammen erworbenes Zubehör
  • Gepäck
  • Exklusiv: auch Schäden an Mieträdern im Urlaub mitversichert

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Unsere Highlights:
  • Neuwertentschädigung
  • Keine Selbstbeteiligung
  • Neue & gebrauchte Räder versicherbar
  • Unbegrenzte Laufzeit möglich
  • Grobe Fahrlässigkeit abgesichert
  • Verschleiß bis 5 Jahre mitversichert (auch an Reifen und Bremsen)
  • Neue Diebstahl-Regelung: Rad muss nur noch abgeschlossen werden – die Pflicht zum Anschließen an einen festen Gegenstand entfällt
Im Falle von:
  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub
  • Reparaturkosten in Folge von z. B. Unfall, Fall- oder Sturzschäden
  • Schäden durch grobe Fahrlässigkeit
  • Materialfehler nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung
  • Elektronikschäden an Akku, Motor und Steuerungsgeräten
  • Schäden durch Verschleiß auch an Reifen und Bremsen
2 Tarif-Optionen

Wir bieten Ihnen 2 Tarif-Optionen, um Ihr E-Bike abzusichern: Classic & Exklusiv

Der Tarif Classic ist unsere Basis-Variante, versichert sind damit Diebstahl, Unfall- und Elektronikschäden.

Im Tarif Exklusiv gibt es einen erweiterten Schutz: Schäden an Mieträdern, ROLAND-Schutzbrief und Schäden durch Verschleiß an Reifen und Bremsen sind mit abgesichert.

UNSER TIPP: sind Sie viel mit dem E-Bike unterwegs, legen viele Kilometer zurück oder möchten Ihr E-Bike rundum absichern, ist unser Exklusiv Schutz genau das Richtige für Sie!

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Leistungsvergleich

Fahrrad-Vollkasko
Classic für E-Bikes
Fahrrad-Vollkasko
Exklusiv für E-Bikes
Neuwertentschädigung
Diebstahl des Fahrrades sowie Teile (auch Akku)
Reparaturkosten durch:
Unfall (eigen- / oder fremdverschuldet), Vandalismus, Fall- oder Sturzschäden, Brand, Explosion, Blitzschlag, Material-, Produktions- und Konstruktionsfehlern, Bedienungsfehler / unsachgemäße Handhabung
Verschleiß bis Fahrradalter 3 Jahre 5 Jahre
Verschleiß auch an Reifen und Bremsen
Feuchtigkeitsschäden
Elektronikschäden
Fahrradzubehör und -Gepäck pauschal bis 1.000 Euro, max. 300 Euro je Sache
Grobe Fahrlässigkeit
Schäden an Miet- und Werkstattfahrrädern
ROLAND Schutzbrief
Kündigungsfrist 3 Monate 1 Tag

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Der Ausdruck „Pedelec“ beziehungsweise „E-Bike“ bezeichnet Fahrräder mit elektrischer Tretunterstützung bis maximal 25 km/h ohne Versicherungs- oder Führerscheinpflicht. Bei Pedelecs unterstützt der Antrieb beim Treten, bei E-Bikes ersetzt er die Muskelkraft.

Wie häufig üblich, fassen wir beide Bezeichnungen unter dem Begriff „E-Bike“ zusammen. Von Fahrrädern sprechen wir, wenn es sich um ein Modell ohne Elektroantrieb handelt.

Ja, bei uns können Sie auch Ihr E-Bike mit Carbonrahmen versichern. Für Carbonräder ohne Elektroantrieb gilt dieses Angebot derzeit noch nicht. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.

Das hängt davon ab, ob es sich um ein neues, rabattiertes oder gebrauchtes Rad handelt.

Neues Fahrrad/E-Bike: Die Versicherungssumme ist der Kaufpreis. Damit ist der Wert versichert, den Sie für das Fahrrad/E-Bike bezahlt haben (Neuwert). Mit eingerechnet werden fest mit dem Fahrrad/E-Bike verbundene und zur Funktion des Fahrrades gehörende Teile. Nicht mit eingerechnet werden daher z. B. ein loses Fahrradschloss, ein Fahrradanhänger oder eine Luftpumpe.

Rabattiertes Fahrrad/E-Bike: Grundsätzlich wird der bezahlte Wert als Versicherungssumme angesetzt. Sollte auf der Rechnung jedoch der ursprüngliche Wert des Fahrrades/E-Bikes vermerkt sein (Neuwert), können Sie sich aussuchen, ob Sie den rabattierten oder ursprünglichen Wert zugrunde legen.

Gebrauchtes Fahrrad/E-Bike: Für die Versicherungssumme wird der Wert, den der Erstbesitzer des Fahrrades/E-Bikes bezahlt hat, zugrunde gelegt. Hier gelten die gleichen Regeln wie für ein neues bzw. rabattiertes Fahrrad/E-Bike.

Laut Bürgerlichem Gesetzbuch handelt fahrlässig, wer die „erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt“. Kommt ein Schaden zustande, weil man sorglos gehandelt hat und der Schaden war in der eingetretenen Form absehbar, so handelt man grob fahrlässig. Da es einem immer mal passieren kann, dass man nicht ganz so vorsichtig handelt, wie man vielleicht sollte, schließen wir die grobe Fahrlässigkeit in unserem Schutz mit ein. D.h. auch wenn Sie grob fahrlässig gehandelt haben, stehen Ihnen unsere Versicherungsleistungen in vollem Umfang zu. Wichtig ist, dass ein Schaden nicht beabsichtigt herbeigeführt wird, dies gilt nicht als grobe Fahrlässigkeit.

Mit der Fahrrad-Vollkaskoversicherung können Sie E-Bikes und hochwertige Fahrräder versichern. Das gilt auch für Fahrradzubehör und –gepäck. Ähnlich wie eine Kfz-Vollkasko bietet das Produkt Rundumschutz gegen die finanziellen Folgen von Schäden.

Folgende Fahrradtypen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:

  • Dirt-Bikes
  • Velomobile/vollverkleidete Fahrräder
  • Eigenbauten
  • E-Bikes, für die eine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht (z.B. S-Pedelecs)

Das E-Bike muss zum Schutz gegen Diebstahl abgeschlossen werden. Welches Schloss Sie hierfür nutzen, überlassen wir Ihnen. Mit Ausnahme von Zahlenschlössern akzeptieren wir alle Modelle unabhängig von Marke, Typ und Kaufpreis. Wir empfehlen Ihnen jedoch, sich bei Ihrem Fachhändler vor Ort über Sicherheitsstufen und Schlossarten zu informieren.

Um Ihr E-Bike bestmöglich zu schützen, empfehlen wir Ihnen außerdem, es an einem festen Gegenstand anzuschließen – Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist dies jedoch nicht, denn wir wissen, wie beschwerlich die Suche nach dem geeigneten Laternenpfahl, Fahrradständer o.ä. im Alltag sein kann.